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   BVerwG, 10.05.1957 - IV C 160.55   

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BVerwG, 10.05.1957 - IV C 160.55 (https://dejure.org/1957,880)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1957 - IV C 160.55 (https://dejure.org/1957,880)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1957 - IV C 160.55 (https://dejure.org/1957,880)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.07.1956 - III C 130.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1957 - IV C 160.55
    Bei der auf Grund der Zulassung der Revision statthaften Gesamtüberprüfung des rechtlichen Streitstoffes war von den Grundsätzen auszugehen, die der erkennende Senat - nach Erlaß des erstinstanzlichen Urteils - erstmalig in seinem Urteil vom 20./ 27. Januar 1956 (BVerwG IV C 120.55) vertreten hat und die alsdann beide mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung zur Frage der zusammengesetzten Existenzgrundlage entwickelt haben (vgl. insbesonders die Urteile vom 3. Juli 1956 - BVerwG III C 130.56 - und vom 20. September 1956 - BVerwG III C 143.55 -).
  • BVerwG, 04.06.1954 - IV C 14.53
    Auszug aus BVerwG, 10.05.1957 - IV C 160.55
    Das Verwaltungsgericht stützte sich hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß nur gedachte Einkünfte nicht zur Feststellung eines Schadens durch Verlust der Existenzgrundlage ausreichen (Urteil vom 4. Juni 1954 - BVerwG IV C 14.53 -, BVerwGE 1, 152).
  • BVerwG, 27.01.1956 - IV C 120.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1957 - IV C 160.55
    Bei der auf Grund der Zulassung der Revision statthaften Gesamtüberprüfung des rechtlichen Streitstoffes war von den Grundsätzen auszugehen, die der erkennende Senat - nach Erlaß des erstinstanzlichen Urteils - erstmalig in seinem Urteil vom 20./ 27. Januar 1956 (BVerwG IV C 120.55) vertreten hat und die alsdann beide mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung zur Frage der zusammengesetzten Existenzgrundlage entwickelt haben (vgl. insbesonders die Urteile vom 3. Juli 1956 - BVerwG III C 130.56 - und vom 20. September 1956 - BVerwG III C 143.55 -).
  • BVerwG, 20.09.1956 - III C 143.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1957 - IV C 160.55
    Bei der auf Grund der Zulassung der Revision statthaften Gesamtüberprüfung des rechtlichen Streitstoffes war von den Grundsätzen auszugehen, die der erkennende Senat - nach Erlaß des erstinstanzlichen Urteils - erstmalig in seinem Urteil vom 20./ 27. Januar 1956 (BVerwG IV C 120.55) vertreten hat und die alsdann beide mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung zur Frage der zusammengesetzten Existenzgrundlage entwickelt haben (vgl. insbesonders die Urteile vom 3. Juli 1956 - BVerwG III C 130.56 - und vom 20. September 1956 - BVerwG III C 143.55 -).
  • BVerwG, 23.08.1956 - IV C 234.55
    Auszug aus BVerwG, 10.05.1957 - IV C 160.55
    Es kann hierbei dahingestellt bleiben, ob die vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 23. August 1956 (BVerwG IV C 234.55) entwickelten Grundsätze, daß ein kriegsbedingter, vorübergehender - Wegfall von Einkünften den unmittelbaren Zusammenhang zwischen Kriegssachschaden und Verlust von Einkünften aus der zerstörten Sache nicht aufhebe, entsprechend auch gelten müssen, wenn ein durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft bewirkter Ausfall von Untermieteinkünften für die Untervermietung von Wohnraum und Hausrat streitig ist.
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Aus der Fülle der praktischen Fälle seien etwa erwähnt die Vorlagen des I. Senats des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von Landesurlaubsgesetzen [1 AZR 23/55 und 88/55], des 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Pressegesetzes [6 StR 71/54], des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Bodenreformgesetzes und des Milchgesetzes und des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener [BVerwG I C 171.53, I C 142.54, IV C 160.55].
  • BVerwG, 30.05.1963 - III C 260.60

    Rechtsmittel

    Kommt das Verwaltungsgericht hingegen bei der erneuten Verhandlung zu dem Ergebnis, daß der Kläger seinen Aufenthalt in Saaz nicht infolge von Kriegseinwirkungen genommen hat, so bedarf es der nochmaligen Überprüfung, ob Saaz für den Kläger unter Berücksichtigung seiner Angaben im Antrag auf Feststellung von Kriegssachschäden vom 3. November 1952 (Akten des Ausgleichsamtes - Schadensfeststellung -, Bl. 2 a ff.), nach denen Berlin "Hauptwohnsitz" und Saaz "Ausweichwohnsitz" gewesen ist, der bestimmende Wohnsitz war und bejahendenfalls, ob sich der Kläger u.a. wegen seiner Beteiligung an der A. (vgl. Urteile vom 3. Juli 1956 - BVerwG III C 130.56 -, vom 20. September 1956 - BVerwG III C 143.55 -, vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 120.55 -, vom 12. April 1957 - BVerwG IV C 69.56 - und vom 10. Mai 1957 - BVerwG IV C 160.55 -, veröffentlicht in Buchholz BVerwG 427.3, § 239 LAG Nrn. 10, 12, 18, 31 und 32) auf die widerlegbare Vermutung des § 239 Abs. 2 Satz 3 LAG (vgl. Urteile vom 31. März 1955 - BVerwG III C 22.54 -, vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 105.54 - und vom 1. Oktober 1958 - BVerwG IV C 240.56 -, veröffentlicht in Buchholz a.a.O. Nrn. 2, 15 und 40) mit Erfolg berufen kann.
  • BVerwG, 09.09.1970 - V C 76.67

    Gewährung von Unterhaltshilfe auf Lebenszeit - Kriegsschadenrente bei Verlust

    Dabei ist die Frage, ob eine Einnahmequelle allein oder mehrere die Existenzgrundlage gebildet haben, nicht lediglich danach zu beantworten, daß die ertragsreichste Einnahme als Existenzgrundlage anzusehen ist (Urteil vom 10. Mai 1957 - BVerwG IV C 160.55 -).
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